Horst Werner Dieter Mahler (* 23. Januar
1936 in Haynau, Niederschlesien) ist ein deutscher Publizist, politischer
Aktivist, Neonazi und ehemaliger Linksextremist und Rechtsanwalt. Er wurde
mehrmals wegen Volksverhetzung, Terrorismus und Raubes verurteilt.
Horst Mahler wuchs in einer nationalsozialistisch gesinnten Familie auf.
Zu Beginn seines Studiums in Berlin 1953/1954 war Mahler Mitglied der
schlagenden Studentenverbindung Landsmannschaft Thuringia. Später war er
Angehöriger des Sozialistischen Deutschen Studentenbunds (SDS),
Mitbegründer des Sozialistischen Anwaltskollektivs, und Anwalt vieler
studentischer Aktivisten, darunter auch spätere Mitglieder der Rote Armee
Fraktion (RAF). Anschließend wurde Mahler Mitgründer der RAF. Er wurde
1980 festgenommen und zu 14 Jahren Haft verurteilt. 1975 lehnte er in der
Tagesschau die Freilassung im Kontext der Entführung Peter Lorenz durch
die Bewegung 2. Juni ab. Die ihm von seinem damaligen Anwalt Otto Schily
ins Gefängnis gebrachte Gesamtausgabe Hegels bezeichnete Mahler später
immer wieder als wichtige Weichenstellung. Dort kam er durch die
Kommission zur Erforschung der geistigen Ursachen des Terrorismus in
Kontakt mit dem nationalkonservativen Sozialphilosophen Günter Rohrmoser.
1987 erreichte sein Anwalt, der ehemalige Juso-Vorsitzende und spätere
Bundeskanzler Gerhard Schröder seine Wiederzulassung als Anwalt.
Durch seine am 1. Dezember 1997 gehaltene Laudatio auf dem 70. Geburtstag
Günter Rohrmosers, seine anschließenden Interviews und Artikel in der
Wochenzeitung „Junge Freiheit“, seinen Auftritt zusammen mit Bernd Rabehl
und Peter Furth bei den „Bogenhausener Gesprächen“ der Burschenschaft
Danubia München begann Mahlers Weg in immer rechtere Kreise. Er wurde
Mitglied der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und vertrat
die Partei unter anderem im Verbotsverfahren. Nach dem Scheitern des
Verfahrens trat er aus der NPD aus.
Des Weiteren wurde er einer der Köpfe des Deutschen Kollegs. Am 14.
Dezember 2003 veröffentlichte Mahler die Verkündigung der
Reichsbürgerbewegun. Wegen verschiedener Delikte, darunter
verfassungswidrige Betätigung, Holocaustleugnung, Mord- und
Gewaltandrohungen, antisemitische und neonazistische Äußerungen, wurde er
zu weiteren Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt. Ein vorläufiges
Berufsverbot von 2004 wurde im Jahr 2009 mit dem Entzug seiner
anwaltlichen Zulassung hinfällig, da keine Berufsausübung ohne Zulassung
möglich ist. |